Unsere Leistungen

Detektivleistungen

§ 242 StGB: Diebstahl ist die unbefugte Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache mit der Absicht, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.

Um als Ladendetektiv arbeiten zu dürfen, benötigt man die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung. Wir von der KATIGRA Sicherheitsdienst GmbH stellen sicher, dass unsere Mitarbeiter diese Sachkundeprüfung erfolgreich absolviert haben und über eine Bewacher-ID verfügen. Unsere Mitarbeiter erkennen, wann ein Diebstahl stattfindet, und handeln entsprechend, ohne dabei die rechtlichen Grundlagen zu verletzen.

Ihre Vorteile bei uns:

  • Wir agieren undercover.
  • Wir haben alles im Blick.
  • Unsere Ladendetektive fallen nicht auf.
  • Wir sind mit den rechtlichen Grundlagen bestens vertraut.
  • Wir wissen genau, was zu tun ist.
  • Wir arbeiten eigenständig und konzentriert.
  • Wir erkennen potenzielle Täter.
  • Wir überführen potenzielle Täter.

Das ist natürlich nur ein kleiner Ausschnitt unserer Leistungen. Überzeugen Sie sich gerne selbst von unserem Service und kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie kostenlos und unterbreiten Ihnen ein faires Angebot.

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